Vorsorgende Verfügung
Wer bestimmt über mich, wenn ich selbst aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder einem anderen Umstand dazu nicht mehr selbst in der Lage bin? Wer setzt meine Wertvorstellungen um? Wer kümmert sich um alles?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern für den Fall ihres Todes angeben, wer als Vormund das Sorgerecht für die hinterbliebenen Kinder erhalten soll. Denn entgegen der weitverbreiteten Annahme, geht das Sorgerecht nicht automatisch an nahe Verwandte oder etwa die Taufpaten über. Stattdessen bestimmt das Familiengericht, wer sich fortan um die Kinder kümmern soll.
Wollen Eltern, dass bei dieser wichtigen Entscheidung ihre Wünsche berücksichtigt werden, müssen diese von ihrem unter § 1776 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definierten Benennungsrecht Gebrauch machen. Liegt eine entsprechende Sorgerechtsverfügung vor, ist das Familiengericht zumindest dazu verpflichtet, den Wunsch der Eltern zu berücksichtigen.