Vorsorgende Verfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

 

Wer entscheidet für mich, wenn ich aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder anderer Umstände nicht mehr selbst handlungs- und entscheidungsfähig bin? Wer vertritt meine Interessen, setzt meine persönlichen Wertvorstellungen um und kümmert sich um wichtige Angelegenheiten?

 

Mit einer rechtzeitig erstellten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, wer in Ihrem Sinne handeln und Entscheidungen treffen soll.

 

Viele Menschen beschäftigen diese Fragen erst, wenn eine Krise eingetreten ist. Dabei ist Vorsorge ein wichtiger Schritt, um den eigenen Willen zu sichern und Angehörige zu entlasten.

 

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Vorsorge

  • Wir informieren und beraten in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesundheitliche Vorsorgeplanung.
  • Wir erläutern die Bedeutung und Anwendung der verschiedenen Vorsorgedokumente und beantworten Ihre Fragen.
  • Wir beraten zur Vorsorgemappe der Deutschen PalliativStiftung, die Sie kostenfrei bei uns erhalten können.
  • Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre persönliche Situation passenden Unterlagen auszuwählen.

 

Vorsorgemappe der Deutschen PalliativStiftung

 

Die Vorsorgemappe enthält wichtige Informationen und Formulare rund um die persönliche Vorsorge und hilft dabei, die eigenen Wünsche und Entscheidungen schriftlich festzuhalten.

 

Sie können die Vorsorgemappe bei uns kostenfrei erhalten oder sich vorab auf den Seiten der Deutschen PalliativStiftung informieren und die Unterlagen bei Bedarf selbst herunterladen.

 

Hier gelangen Sie direkt zur Vorsorgemappe der Deutschen PalliativStiftung:

 

Gut vorbereitet für den Ernstfall

 

Eine frühzeitige Vorsorge schafft Sicherheit für Sie selbst und Orientierung für Ihre Angehörigen. Sie sorgt dafür, dass Ihr Wille auch dann berücksichtigt werden kann, wenn Sie ihn selbst nicht mehr äußern können.

 

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

In schwierigen Zeiten nicht allein.

Die Wichtigmappe

 

Die Wichtigmappe vom Hessichen Ministerium für Soziales und Integration, die Neuauflage zur Notfallmappe. Formulare, auf denen Sie alle Informationen für Notfälle zusammentragen können.

 

Im Wesentlichen enthält diese Mappe Formulare, auf denen Sie Informationen eintragen können, die im Notfall wichtig sein können. Dazu gehören persönliche und medizinische Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen.

 

Bitte nutzen Sie auch das Blatt „Für den Notfall“, das sowohl zur Aufbewahrung neben dem Telefon als auch zur ständigen Mitführung, zum Beispiel in der Geldbörse, vorgesehen ist.

 

Auf den Inhaltsblättern können Angaben eingetragen werden zu den Bereichen:

  • Persönliche Daten

  • Familie

  • Berufliches

  • Im Notfall benachrichtigen

  • Personen, die keine Nachricht erhalten sollen

  • Wichtige Rufnummern

  • Rente/Versorgung

  • Krankenversicherung

  • Medizinische Daten – Gesundheitszustand

  • Notfall-Ausweise

  • Organspende-Ausweis

  • Vorsorgevollmacht/Vorsorgeverfügungen

  • Finanzen

  • Verbindlichkeiten

  • Hinweise auf bestehende Verträge

  • Fahrzeuge

  • Fahrzeug-/Verkehrsversicherungen

  • Sach- und Haftpflichtversicherungen

  • Mitgliedschaften

  • Merkblatt für eine Krankenhauseinweisung

  • Checkliste für den Fall meines Todes

WICHTIGMAPPE
wichtigmappe_barrierefrei_0625_0.pdf
PDF-Dokument [4.1 MB]

Sorgerechtsverfügung

 

Wer sorgt für meine Kinder, wenn ich als Mutter oder Vater versterbe? Diese Frage möchten viele Eltern nicht verdrängen, sondern rechtzeitig und verantwortungsvoll regeln.

 

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern festlegen, welche Person nach ihrem Tod die Vormundschaft für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme geht das Sorgerecht nicht automatisch auf Verwandte, Paten oder andere nahestehende Personen über.

 

Über die Bestellung eines Vormunds entscheidet grundsätzlich das Familiengericht. Liegt jedoch eine Sorgerechtsverfügung vor, muss das Gericht den darin geäußerten Wunsch der Eltern bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

 

Eine Sorgerechtsverfügung bietet Eltern die Möglichkeit,

  • eine geeignete Vertrauensperson als Vormund zu benennen,

  • ihre Wünsche für die Zukunft ihrer Kinder festzuhalten,

  • ihren Kindern auch für den Ernstfall Sicherheit zu geben,

  • Angehörigen und dem Familiengericht eine wichtige Orientierung zu bieten.

 

Gut vorbereitet für den Ernstfall

 

Die Benennung eines Vormunds sollte gut überlegt sein. Empfehlenswert ist es, die gewünschte Person vorab anzusprechen und zu klären, ob sie bereit ist, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.

 

Eine Sorgerechtsverfügung kann handschriftlich verfasst werden und sollte mit Datum und Unterschrift versehen sein. Sinnvoll ist es zudem, die Verfügung an einem sicheren und auffindbaren Ort aufzubewahren.

 

Wir beraten Sie gerne

 

Im Rahmen unserer Vorsorgeberatung informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten der familiären Vorsorge und über wichtige Dokumente für den Ernstfall.

 

Denn Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – für sich selbst und für die Menschen, die einem besonders am Herzen liegen.

 

In schwierigen Zeiten nicht allein.

SORGERECHTSVERFÜGUNG
Sorgerechtsverfuegung.pdf
PDF-Dokument [118.1 KB]
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